Strafrecht

Als erfahrener Strafverteidiger übernehme ich Ihre Verteidigung in allen Strafsachen sowie in sämtlichen Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Jedes Jahr berate ich eine großen Zahl Mandantinnen und Mandanten, die sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen oder gar angeklagt wurden.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, wenn Sie einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, dann rufen Sie mich umgehend an! Ich kann Ihnen gerade in Strafsachen auch sehr kurzfristige Besprechungstermine anbieten. Sprechen Sie in Notfällen außerhalb meiner Geschäftszeiten auf meine immer verfügbare Mailbox. Diese wird ständig abgehört. Ich bin so rund um die Uhr verfügbar und rufe Sie kurzfristig zurück.

In folgenden Bereichen des Strafrechts bin ich tätig:

Ermittlungsverfahren

Es kann für Sie ein großer Schock sein, plötzlich mit dem Vorwurf einer Strafbarkeit konfrontiert zu werden. Vielleicht haben Sie aber schon mit Ermittlungen gerechnet oder sind sich sogar bewusst, eine Straftat begangen zu haben.

In jedem Fall gilt: Kontaktieren Sie mich unbedingt sofort! Machen Sie keinesfalls Angaben, bevor Sie nicht mit mir gesprochen haben! In aller Regel werde ich umgehend die Ermittlungsakte einsehen. Dann erst wissen wir, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und entwickeln gemeinsam eine Strategie.

Nach Akteneinsicht werde ich Alles versuchen, durch gezielte Stellungnahmen auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Wenn eine Betrafung nicht zu vermeiden ist, werde ich versuchen, Ihnen eine Verhandlung bei Gericht zu ersparen und auf eine Erledigung durch einen Strafbefehl hinzuwirken.

Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens kann es sinnvoll sein, Aussagen zu machen oder aber weiter zu schweigen. Jeder Vorwurf muss genau geprüft und die richtige Reaktion sorgfältig überdacht werden.

Untersuchungshaft

Die Inhaftierung ist eine dramatische Erfahrung. Sämtlicher Kontakt zur Familie, zum Umfeld und zum Beruf ist plötzlich und sofort abgeschnitten. Untersuchungshaft darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, denn einem Unschuldigen (bis zur Verurteilung gilt man als unschuldig!) wird die Freiheit geraubt.

Wird trotzdem Haft angeordnet, werde ich sofort reagieren und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Untersuchungshaft aufheben zu lassen. Melden Sie sich also umgehend, wenn Ihnen die Inhaftierung mitgeteilt wird oder wenn einer Ihrer Verwandten oder Bekannten inhaftiert wurde.

Hauptverhandlung

Sollte sich eine Anklage und ein Prozess nicht im Vorfeld verhindern lassen, ist eine Strategie für die Hauptverhandlung abzustimmen. Es gilt zunächst, mögliche Entlastungszeugen zu finden und zu laden oder sonstige für Sie günstige Tatsachen in den Prozess einzubringen.

Im Vorfeld einer Hauptverhandlung werde ich stets versuchen, Kontakt zu Gericht und Staatsanwaltschaft aufzunehmen, um eventuelle Absprachen im Prozess vorzubereiten.

Für die Hauptverhandlung selbst ist zu entscheiden, ob es zweckmäßig oder hilfreich ist, Angaben zu machen. Dann sind realistische Ziele zu fassen. Ich werde Ihnen immer offen und ehrlich sagen, welchen Ausgang des Prozesses ich für wahrscheinlich halte.

Angeklagter in einer Hauptverhandlung zu sein, ist sehr belastend. Sie werden bei der Verhandlung also sicherlich nervös und innerlich sehr aufgewühlt sein. Ich werde Sie daher genau darauf vorbereiten, was Sie erwartet. Nur eine genauestens vorbereitete Hauptverhandlung wird ein gutes Ergebnis bringen können.

Jugendstrafrecht

Wenn Sie als Jugendlicher oder aber wenn Sie als Eltern erfahren, dass gegen Ihre Tochter oder Ihren Sohn strafrechtliche Ermittlungen laufen, rufen Sie mich möglichst umgehend an! Ich habe große Erfahrung mit Jugendstrafverfahren, wobei Ihnen meine Kenntnisse und Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht zusätzliche Vorteile bringen.
Kinder werden erst mit 14 Jahren strafmündig und können strafrechtlich belangt werden. Der Gesetzgeber hat richtigerweise erkannt, dass junge Täter zwischen 14 und 20 Jahren anders zu behandeln sind als Erwachsene. Es wurde daher das Jugendstrafrecht geschaffen. Dieses ist bei minderjährigen Tätern immer anzuwenden, bei Tätern zwischen 18 und 20 Jahren dann, wenn sie aufgrund ihres Lebenslaufs und ihrer Reife noch wie Jugendliche zu behandeln sind.
Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erneuten Straftaten der Jugendlichen entgegenzuwirken. Anders als bei Erwachsenen gehe es weniger um Bestrafung oder den Schutz der Bevölkerung vor dem Täter, vielmehr steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Für Jugendliche sind alle Handlungen strafbar, die auch für Erwachsene strafbar sind. Der Unterschied liegt in der Form der Bestrafung. Während Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft werden, sieht das Jugendstrafrecht hauptsächlich Strafen vor, die sich an erzieherischen Aspekten orientieren. Typisch sind Ermahnungen, Auflagen, Arreste oder auch gemeinnützige Arbeit. Es kann aber auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Bis zu zehn Jahre Haft in einer spezielle Jugendanstalt können die Gerichte bei schweren Straftaten verhängen.

Verkehrsstrafrecht

Ich vertrete regelmäßig Mandanten bei Trunkenheits-/Drogenfahrten, Fahrten ohne Führerschein, Unfallflucht oder auch Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen. Unterschätzen Sie nicht die Auswirkungen eines solchen „Allerweltsstrafverfahrens“, insbesondere hinsichtlich Führerscheinentzug, beruflicher Folgen oder auch erheblicher Geldstrafen. Kontaktieren Sie mich am besten umgehend nach dem Vorfall, um Ihre bestmögliche Verteidigung vorzubereiten! Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in vielen Fällen meine Gebühren.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sind sie mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden, wird Ihnen zu knapper Abstand zum Vordermann vorgeworfen oder sollen Sie bei Rotlicht über eine Ampel gefahren sein? Wird Ihnen vorgeworfen, im Überholverbot überholt zu haben oder mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs zu sein?

Schnell ist es passiert und man sieht sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt. Manchmal ist dieser durchaus berechtigt. Immer wieder sind aber Bußgeldbescheide rechtswidrig, weil Messverfahren nicht ordnungsgemäß waren, Fahrerin oder Fahrer nicht zu identifizieren sind oder die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Gerade wenn Sie bereits „Punkte“ in Flensburg gesammelt haben oder wenn Führerscheinentzug droht, lohnt sich die Überprüfung des Bußgeldbescheids. Ich werde für Sie die Ermittlungsakte einsehen und Ihnen offen und ehrlich sagen, ob das Vorgehen gegen das verhängte Bußgeld sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie mich am besten umgehend, nachdem Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, um Ihre bestmögliche Verteidigung vorzubereiten! Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt in der Regel meine Gebühren.

Opferanwalt

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertrete ich Sie gerne in allen Stadien des Verfahrens gegen den Täter. Als Opferanwalt unterstütze ich Sie bei Zeugenaussagen, kann als Nebenkläger Einfluss auf einen Strafprozess nehmen oder mache für Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.

Meine Erfahrung vieler Strafprozesse hilft, zu eine gerechte Verurteilung des Täters und einer angemessenen Entschädigung für Sie beizutragen.