Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Beratung, wie ein Zusammenleben als nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft oder in einer Ehe gestaltet werden kann. Beispielsweise berate ich bei der Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen.
Im Rahmen einer Scheidung ist einerseits die finanzielle Auseinandersetzung zu regeln, so sind Zugewinn-, Versorgungsausgleichs- und Unterhaltsansprüche zu berechnen und durchzusetzen. Wenn aus einer Partnerschaft Kinder hervorgegangen sind, ist zu klären, wer diese wann betreut, wo die Kinder leben sollen und wer die elterliche Sorge ausübt.
Das Familienrecht kann auch die Frage der Herkunft klären, also wer Mutter oder Vater eines Kindes ist. Bei Gewalt in Partnerschaften oder Familien sind Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Ich habe reichlich Erfahrung mit familienrechtlichen Mandaten, berate und vertrete in allen Bereichen des Familienrechts. Generell werde ich immer versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden, gerade wenn Kinder involviert sind. Wenn eine vertretbare einvernehmliche Lösung aber nicht zu erreichen ist, scheue ich auch nicht vor einer Auseinandersetzung zum Wohle der Mandanten und der Kinder zurück.
Gerade das Familienrecht verlangt nach Vertrauen und Absprache zwischen Anwalt und Mandant, da sehr private Bereiche des Lebens berührt werden. Rufen Sie mich gerne an, um ein erstes persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Strafrecht
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvention (MRK)
Seit Kanzleigründung übernehme ich die Verteidigung in allen Strafsachen sowie in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch im Jugendstrafrecht bin ich regelmäßig als Verteidiger tätig.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Kontaktierung eines Anwalts. Sobald Ihnen Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Nur dieser kann die Strafakte einsehen und erläutern, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und wie der Ermittlungsstand ist. Machen Sie keinesfalls Angaben, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben!
Nach Akteneinsicht sollte versucht werden, durch gezielte Stellungnahmen auf eine Einstellung des Verfahrens oder (wenn notwendig) eine Behandlung der Sache im Strafbefehlsverfahren hinzuwirken. Sollte sich eine Anklage und ein Prozess nicht im Vorfeld verhindern lassen, ist eine Strategie für die Hauptverhandlung abzustimmen.
Daneben bin ich als „Opferanwalt“ tätig, vertrete also Opfer einer Straftat im Verfahren. Dabei unterstütze ich bei Zeugenaussagen, kann als Nebenkläger Einfluss auf einen Strafprozess nehmen oder mache als Adhäsionskläger Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend.
Rufen Sie mich gerne an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Ich kann Ihnen gerade in Strafsachen auch sehr kurzfristige Termine anbieten.
Arbeitsrecht
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung bzw. vor der Unterschrift von Arbeitsverträgen. Da sich gerade das Arbeitsleben ständig im Wandel befindet, sollten Arbeitsverträge regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Gerichtlich bin ich für Arbeitnehmer tätig, wenn Lohn nicht gezahlt oder das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen gegen diese Klage beim Gericht einreichen. Melden Sie sich also umgehend bei mir! Auch Ansprüche auf Lohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, etc. können verjähren, so dass im Arbeitsrecht immer eine schnelle Anfrage bei einem Anwalt anzuraten ist.
Arbeitgeber berate ich über die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse rechtssicher und wirtschaftlich zu verändern bzw. zu beenden.
Ich kann gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen auch kurzfristige Besprechungstermine anbieten.
Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht gehören insbesondere die Vertragsgestaltung. Ich helfe gerne bei der Formulierung von Kauf-, Dienstleistungs-, Werk- oder sonstigen Verträgen.
Wenn vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, insbesondere vereinbarte Zahlungen oder Leistungen nicht erbracht werden, ist gezieltes Einfordern notwendig. Hier muss entschieden werden, ob außergerichtlich (Mahnungen etc.) oder gerichtlich vorgegangen werden soll. Ich stehe Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen gerne zur Verfügung.
Sportrecht
Seit über 20 Jahren bin ich in Vereinen, Verbänden und privatrechtlichen Sportorganisationen an den verschiedensten Stellen tätig. Daneben habe ich als ehemaliger Bundesliga- und Bundestrainer (Basketball) genauen Einblick in die Welt des Sports. Ich bin selbst als Vorsitzender einer Rechtskammer im Bayerischen Basketball Verband tätig und daher stets mit den aktuellen Entwicklungen vertraut.
Ich berate bundesweit Vereine, Athleten/-innen und Unternehmen hinsichtlich arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltungen, Teilnahmerechten, Marketingvereinbarungen und in allen sonstigen Fragen des Spielbetriebs und Vereinsrechts. Daneben vertrete ich bei Spielleiterentscheidungen, vor Schieds- und Verbandsgerichten sowie vor staatlichen Arbeits-, Straf- und Zivilgerichten.
Externe Rechtsabteilung
Viele Selbständige oder kleinere Unternehmen können und wollen es sich nicht leisten, einen Juristen einzustellen. Trotzdem treten immer wieder juristische Fragen auf, die wichtig für das Unternehmen sind. Ich berate Selbständige und kleinere Unternehmen fortlaufend zu vorab vereinbarten Konditionen und agiere damit sozusagen als „externe Rechtsabteilung“. Durch meinen Fachgebiete und über mein Netzwerk (siehe Kooperationen) ist eine kompetente Beratung garantiert.
Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei mir. In einem ersten Gespräch können wir Ihren Beratungs- und Unterstützungsbedarf in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht herausarbeiten und ein passendes Paket schnüren.